Update 2022: Brücken-Öffnungszeiten in Sønderborg (Kong Christian X’s Bro)

Ahoi Ihr Lieben!

Die Segelsaison 2022 rückt näher und einige Early Birds unter Euch steigen schon langsam in die Törnplanung ein. Deshalb möchten wir Euch hier wieder mit allen wichtigen Infos zur Klappbrücke in Sønderborg versorgen.

Übrigens – fragt Euch nicht, ob mit Eurem Plotter irgendwas nicht stimmt, Ihr einen Knick in der Linse habt oder ob vielleicht der Kompass spinnt, sobald die Brücke in Sicht kommt. Schon von Weitem springt nämlich ihre ganz neue Optik ins Auge, sie leuchtet jetzt in einem freundlichen Sonnengelb ☀️. 

Grund dafür: Die diesjährige Tour de France startet in Kopenhagen. Dänemark hat als eines der fahrradfreundlichsten Länder der Welt das weltgrößte Radrennen zu Gast. Am 3. Juli 2022 führt die dritte Etappe über eine Strecke von 182 km von Vejle nach Sønderborg. An diesem Tag bleibt die Klappbrücke in Sønderborg von 10 bis 20 Uhr geschlossen. Für alle, die das Thema interessiert: nähere Infos findet Ihr hier.

Mittlerweile ist wohl den meisten Lesern aufgefallen, dass auf unserem Blog schon länger keine Törnberichte erschienen sind. Dafür gibt es viele Gründe, insbesondere berufliche. Dazu kommt, dass wir in letzter Zeit meistens in Gegenden unterwegs waren, über deren Häfen und Sehenswürdigkeiten wir früher schon berichtet haben. Bei Instagram sind wir aber unter elbkind_on_tour auch in Zukunft mit kurzen „Segel-Häppchen“ zu finden und freuen uns dort auf den Austausch mit Euch.

Schon heute wünschen wir Euch eine schöne Segelsaison, fair winds, jede Menge Sonnenschein und natürlich immer eine handbreit Wasser unterm Kiel.

Nun aber zu den Brücken-Öffnungszeiten. Zuerst einige Infos zu geplanten Sperrungen:

Bis zum 31. Mai 2022 werden an der Brücke Wartungsarbeiten durchgeführt. Deshalb ist die Durchfahrt durch das seitliche Brückenfach in Richtung Als nicht möglich (achtet auf gelbe Markierungen). Die Klappbrücke funktioniert aber wie gewohnt.

Vom 25. – 29. April 2022 ist die gesamte Brücke gesperrt, eine Durchfahrt ist nicht möglich.

Sofern keine anderslautenden Bestimmungen vorliegen, können Schiffe täglich zu folgenden Zeiten die Brücke kostenlos passieren.

1. April bis 31. Oktober:
Montags bis freitags: 
06:38, 08:38, 09:38, 10:38, 11:38, 12:38, 13:38, 14:38, 15:38, 16:38, 17:38, 18:38, 19:38, 20:38, 21:38 h
Samstags, Sonn- und Feiertage: 06:38, 07:38, 08:38, 09:38, 10:38, 11:38, 12:38, 13:38, 14:38, 15:38, 16:38, 17:38, 18:38, 19:38, 20:38, 21:38 h.
In den Monaten Juli und August wird die Brücke bei Bedarf auch jeweils auf Minutenzahl 01 geöffnet, diese Regelung gilt jedoch NICHT montags bis freitags um 07:01 und 08:01 Uhr.

1. November bis 31. März:
Montags bis freitags: 06:38, 08:38, 09:38, 10:38, 11:38, 12:38, 13:38, 14:38, 15:38 h
Samstags, Sonn- und Feiertage: 06:38, 07:38, 08:38, 09:38, 10:38, 11:38, 12:38, 13:38, 14:38, 15:38 h

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen haben wir der Internetseite „Den Danske Havnelods“ entnommen und sie für Euch vom Dänischen ins Deutsche übersetzt.

Nützliche Informationen zur Brücke:

Name: Kong Christian X’s Bro

Brückentyp: Zweiflügelige Klappbrücke

Brückenlänge: 170 m

Durchfahrtshöhe: 5 m bei normalem Wasserstand unterhalb der klappbaren Brückenelemente.

Durchfahrtsbreite: 30 m pro Klappfach

Nachts sind die Brückenpfeiler der Durchfahrtsöffnung mit einem roten Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Backbordseite und einem grünen Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Steuerbordseite gekennzeichnet.

Strömung:

Die Strömung verläuft normalerweise schwach nördlich, kann aber durch Wind und Wetter bis zu 3 kn stark sein und die Durchfahrt erschweren.

Durchfahrt:

Jedes Schiff, das die Brücke passieren möchte, sollte einen Anker bereithalten, der klar zum Fallen ist. Ferner müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Kollision mit der Brücke durch Anker, Takelage, Außenborder etc. zu vermeiden.

Wenn mehrere Schiffe die Brückenöffnung gleichzeitig von derselben Seite passieren, haben Schiffe unter Segel Vorrang vor Schiffen unter Maschine.

Alle Schiffe, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind verpflichtet, diesen während der Durchfahrt zu verwenden.

Innerhalb einer Entfernung von 250 m auf beiden Seiten der Brücke dürfen Schiffe lediglich mit einer Geschwindigkeit fahren, die zur Aufrechterhaltung der Manövrierfähigkeit erforderlich ist.

So lange die Durchfahrtsignale nicht sichtbar sind, ist aufgrund von Kollisionsgefahr ein Abstand von 100 m zur Brücke einzuhalten.

Befugnisse des Brückenwärters:

Falls der Straßenverkehr es erfordert, hat der Brückenwärter die Befugnis, die Durchfahrt der Schiffe bis zu einer Stunde lang zurückzuhalten.

Der Brückenwärter kann die Durchfahrt von Schiffen ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung Gefahren für die Sicherheit der Brücke bestehen. Normalerweise wird die Durchfahrt abgelehnt, wenn die Windgeschwindigkeit 20 m/s. überschreitet. Im Zweifelsfall kann der Brückenwärter mit dem lokalen Lotsendienst verhandeln.

Sofern der Brückenwärter der Auffassung ist, dass die Durchfahrt nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen kann, hat der Schiffsführer den Anweisungen des Brückenwärters Folge zu leisten.

Innerhalb eines Abstands von 250 m von der Brücke müssen Schiffe den Anweisungen des Brückenwärters folgen, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.

Falls ein Schiff treiben sollte und die Gefahr einer Kollision mit der Brücke oder deren Schutzanlagen besteht, hat der Kapitän des Schiffes den Anweisungen des Brückenwärters so weit wie möglich Folge zu leisten, um Schäden zu vermeiden.

An der Brücke befindet sich eine digitale Anzeige, die auf die nächste Brückenöffnungszeit hinweist.

Für Sportboote, die nicht mit eigenem Motor gefahren oder gezogen werden, kann die Brücke nur zwischen 10.00 und 11.00 Uhr bzw. zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet werden.

Während der Winterperiode ist die Brückenöffnung während der o.g. Zeiten kostenlos, sofern innerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Vereinbarung mit der Brückenwache getroffen worden ist.

Schiffe, die die geschlossene Brücke durchfahren können (z.B. mit gelegtem Mast) können nicht verlangen, dass die Brücke für sie geöffnet wird.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Handelsschiffe die Brücke kostenlos und Sportboote gegen Zahlung einer Gebühr passieren, sofern innerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Absprache mit der Brückenwache erfolgt. Die Gebühr wird von der Gemeinde Sonderburg festgelegt. Die aktuellen Gebühren sind hier nachzulesen.

Kabel: 

Nördlich und südlich der Brücke befinden sich Kabelfelder, die mit Kabelbaken und Warnschildern gekennzeichnet sind.

Kommunikation:

Die Brückenwacht ist über VHF auf Kanal 16, telefonisch unter 0045 – 88 72 41 10 und per E-Mail unter vagtcentral@sonderborg.dk zu erreichen.

Schiffe, die die Brücke passieren möchten, müssen dies bei einer Entfernung von 0,5 sm von der Brücke angeben, oder aber folgendes Signal senden, sobald die Brücke in Sichtweite ist:

Tagsüber: Die internationale Signalflagge N (oder, falls nicht vorhanden, die Nationalflagge), auf halber Höhe gehisst, sowie ein langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Nachts: Weißes Licht vor dem Bug sowie einen langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Brückensignale:

Wenn ein Schiff oder Wasserfahrzeug signalisiert hat, dass die Öffnung der Brücke gewünscht ist, ist am östlichen Signalmast der Brücke folgendes Antwortsignal sichtbar (gilt Tag und Nacht):

1) Ein rotes, dauerhaftes Licht: Durchfahrt verboten

2) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus nördlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das unter Punkt 3 angegebene Signal erscheint.

3) Zwei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus nördlicher Richtung kann die Brücke passieren

4) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus südlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 5 erscheint.

5) Drei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus südlicher Richtung kann die Brücke passieren

6) 2 rote, dauerhafte Lichter und 3 rote, dauerhafte Lichter gleichzeitig:  Sportboote sowohl aus nördlicher als aus südlicher Richtung können die Brücke gleichzeitig auf eigene Gefahr passieren.

Sowohl tagsüber als auch nachts weist ein kräftiges Tonsignal darauf hin, dass die Brücke trotz des abgegebenen Signals für die Durchfahrt nicht geöffnet werden kann. Falls es die Umstände erlauben, wird das Signal für die Durchfahrt ebenfalls abgeschaltet.

Ausgenommen der unter 6) beschriebenen Umstände darf die Brückenöffnung jeweils ausschließlich von einem Schiff durchfahren werden.

Generelle Bestimmungen:

Das Festmachen an der Brücke bzw. deren Schutzvorrichtungen ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten, vom Schiff aus auf die Brücke zu besteigen und die Verwendung von Bootshaken in Verbindung mit der Brücke. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Kong Christian X’s Brücke befindet sich im Eigentum der Sønderborg Kommune.

Update 2021: Brücken-Öffnungszeiten in Sønderborg (Kong Christian X’s Bro)

A C H T U N G ! Hier geht’s zu den aktuellen Zeiten für die Saison 2022

Ahoi Ihr Lieben!

Wer hätte gedacht, dass der Corona-Spuk uns Segler und Wassersportler auch in diesem Jahr noch begleitet? Ganz ehrlich: ich nicht!

Trotz allem bleiben wir positiv und sind zuversichtlich, dass Segeln in Dänemark schon bald wieder möglich sein wird. Laut aktuellem Stand dürfen zumindest die Bootseigner mit Liegeplatz in Dänemark und Sommerhausbesitzer schon wieder nach Dänemark einreisen.

Auch in diesem Jahr habe ich die Öffnungszeiten der Kong Christian X’s  Bro in Sønderborg für Euch gecheckt. Bis auf einige kleine Änderungen im Text gelten dieselben Uhrzeiten wie in 2020.

Wie immer sind alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen haben wir der Internetseite „Den Danske Havnelods“ entnommen und sie für Euch vom Dänischen ins Deutsche übersetzt.

Auch in diesem Jahr wünschen wir Euch eine schöne Saison, fair winds ⛵️, viel Sonnenschein ☀️ und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Bleibt schön gesund und passt gut auf Euch auf!

Kong Christian X’s Bro

Brückentyp: Zweiflügelige Klappbrücke

Brückenlänge: 170 m

Durchfahrtshöhe:

5 m bei normalem Wasserstand unterhalb der klappbaren Brückenelemente.

Durchfahrtsbreite: 30 m pro Klappfach

Nachts sind die Brückenpfeiler der Durchfahrtsöffnung mit einem roten Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Backbordseite und einem grünen Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Steuerbordseite gekennzeichnet.

Strömung:

Die Strömung verläuft normalerweise schwach nördlich, kann aber durch Wind und Wetter bis zu 3 kn stark sein und die Durchfahrt erschweren.

Durchfahrt:

Jedes Schiff, das die Brücke passieren möchte, sollte einen Anker bereithalten, der klar zum Fallen ist. Ferner müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Kollision mit der Brücke durch Anker, Takelage, Außenborder etc. zu vermeiden.

Wenn mehrere Schiffe die Brückenöffnung gleichzeitig von derselben Seite passieren, haben Schiffe unter Segel Vorrang vor Schiffen unter Maschine.

Alle Schiffe, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind verpflichtet, diesen während der Durchfahrt zu verwenden.

Innerhalb einer Entfernung von 250 m auf beiden Seiten der Brücke dürfen Schiffe lediglich mit einer Geschwindigkeit fahren, die zur Aufrechterhaltung der Manövrier-fähigkeit erforderlich ist.

So lange die Durchfahrtsignale nicht sichtbar sind, ist aufgrund von Kollisionsgefahr ein Abstand von 100 m zur Brücke einzuhalten.

Befugnisse des Brückenwärters:

Falls der Straßenverkehr es erfordert, hat der Brückenwärter die Befugnis, die Durchfahrt der Schiffe bis zu einer Stunde lang zurückzuhalten.

Der Brückenwärter kann die Durchfahrt von Schiffen ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung Gefahren für die Sicherheit der Brücke bestehen. Normalerweise wird die Durchfahrt abgelehnt, wenn die Windgeschwindigkeit 20 m/sk. überschreitet. Im Zweifelsfall kann der Brückenwärter mit dem lokalen Lotsendienst verhandeln.

Wenn der Brückenwärter der Auffassung ist, dass die Durchfahrt nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen kann, hat der Schiffsführer den Anweisungen des Brückenwärters Folge zu leisten.

Innerhalb eines Abstands von 250 m von der Brücke müssen Schiffe den Anweisungen des Brückenwärters folgen, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.

Falls ein Schiff treiben sollte und die Gefahr besteht, dass es mit der Brücke oder deren Schutzanlagen kollidiert, muss der Kapitän des Schiffes den Anweisungen des Brückenwärters so weit wie möglich Folge leisten, damit Schäden an der Brücke vermieden werden.

Öffnungszeiten:

Sofern keine anderslautenden Bestimmungen vorliegen, können Schiffe täglich zu folgenden Zeiten die Brücke kostenlos passieren:

1. April bis 31. Oktober:

Montags bis freitags:

06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr

Samstags sowie sonn- und feiertags:

06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38,14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr

In den Monaten Juli und August kann der Brückenwärter, sofern er es für nötig erachtet, die Brücke außerdem zur Minutenzahl 01 öffnen – dies gilt jedoch nicht montags bis freitags um 07.01 und 08.01 Uhr.

1. November bis 31. März:

Montags bis freitags:

06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr

Samstags sowie sonn- und feiertags:

06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr

An der Brücke befindet sich eine digitale Anzeige, die auf die nächste Brückenöffnungszeit hinweist.

Für Sportboote, die nicht mit eigenem Motor gefahren oder gezogen werden, kann die Brücke nur zwischen 10.00 und 11.00 Uhr bzw. zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet werden.

Während der Winterperiode ist die Brückenöffnung während der o.g. Zeiten kostenlos, sofern innerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Vereinbarung mit der Brückenwache getroffen worden ist.

Schiffe, die die geschlossene Brücke durchfahren können (z.B. mit gelegtem Mast) können nicht verlangen, dass die Brücke geöffnet wird.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Handelsschiffe die Brücke kostenlos und Sportboote gegen Zahlung einer Gebühr passieren, sofern  innerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Absprache mit der Brückenwache erfolgt. Die Gebühr wird von der Gemeinde Sonderburg festgelegt. Die aktuellen Gebühren sind hier nachzulesen: Gebühren Sonderburg Kommune

Kabel: nördlich und südlich der Brücke befinden sich Kabelfelder, die mit Kabelbaken und Warnschildern markiert sind.

Kommunikation:

Die Brückenwacht ist über VHF auf Kanal 16, telefonisch unter 0045 – 88 72 41 10 sowie per E-Mail unter vagtcentral@sonderborg.dk zu erreichen.

Schiffe, die die Brücke passieren möchten, müssen dies bei einer Entfernung von 0,5 sm von der Brücke angeben, oder aber folgendes Signal senden, sobald die Brücke in Sichtweite ist:

Tagsüber:

Die internationale Signalflagge N (oder, falls nicht vorhanden, die Nationalflagge), auf halber Höhe gehisst,  sowie ein langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Nachts:

Weißes Licht vor dem Bug sowie einen langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Brückensignale:

Wenn ein Schiff oder Wasserfahrzeug signalisiert hat, dass die Öffnung der Brücke gewünscht ist, sind am östlichen Signalmast der Brücke folgendes Antwortsignal sichtbar (gilt Tag und Nacht):

1) Ein rotes, dauerhaftes Licht: Durchfahrt verboten

2) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus nördlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das unter Punkt 3 angegebene Signal erscheint.

3) Zwei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus nördlicher Richtung kann die Brücke passieren

4) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus südlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 5 erscheint.

5) Drei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus südlicher Richtung kann die Brücke passieren

6) 2 rote, dauerhafte Lichter und 3 rote, dauerhafte Lichter gleichzeitig:  Sportboote sowohl aus nördlicher als aus südlicher Richtung können die Brücke gleichzeitig auf eigene Gefahr passieren.

Sowohl tagsüber als auch nachts weist ein kräftiges Tonsignal darauf hin, dass die Brücke trotz des abgegebenen Signals für die Durchfahrt nicht geöffnet werden kann. Falls es die Umstände erlauben, wird das Signal für die Durchfahrt ebenfalls abgeschaltet.

Ausgenommen der unter 6) beschriebenen Umstände darf die Brückenöffnung nur von einem Schiff zur Zeit durchfahren werden.

Generelle Bestimmungen:

Festmachen an der Brücke bzw. deren Schutzvorrichtungen ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten, vom Schiff aus auf die Brücke zu besteigen und die Verwendung von Bootshaken in Verbindung mit der Brücke. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Informationen zum Eigentum und für die Betriebsbedingungen der Brücke:

Kong Christian X’s Brücke befindet sich im Eigentum der Sønderborg Kommune.

Update 2020: Brücken-Öffnungszeiten in Sønderborg (Kong Christian X’s Bro)

A C H T U N G ! Hier geht’s zu den aktuellen Zeiten für die Saison 2021

Ahoi Ihr Lieben!

Sind das nicht verrückte Zeiten gerade? Wir hoffen sehr, dass wir uns schon bald wieder ohne Einschränkungen zwischen Deutschland und Dänemark bewegen dürfen – auch auf dem Wasser.

Und weil wir optimistisch sind, dass das demnächst wieder so sein wird, kommen hier schon mal die aktuellen Öffnungszeiten der Kong Christian X’s  Bro in Sønderborg für Euch.. Wenn ich mich nicht verguckt habe, gibt es keine Veränderungen zum letzten Jahr.

Wie gewohnt gilt: alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen haben wir der Internetseite „Den Danske Havnelods“ entnommen und sie für Euch vom Dänischen ins Deutsche übersetzt.

Wir wünschen Euch eine schöne Saison, fair winds ⛵️, viel Sonnenschein ☀️ und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel. Bleibt schön gesund und passt auf Euch auf!

Kong Christian X’s Bro

Brückentyp: Zweiflügelige Klappbrücke

Brückenlänge: 170 m

Durchfahrtshöhe:

5 m bei normalem Wasserstand unterhalb der klappbaren Brückenelemente.

Durchfahrtsbreite: 30 m pro Klappfach

Nachts sind die Brückenpfeiler der Durchfahrtsöffnung mit einem roten Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Backbordseite und einem grünen Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Steuerbordseite gekennzeichnet.

Strömung:

Die Strömung verläuft normalerweise schwach nördlich, kann aber durch Wind und Wetter bis zu 3 kn stark sein und die Durchfahrt erschweren.

Durchfahrt:

Jedes Schiff, das die Brücke passieren möchte, sollte einen Anker bereithalten, der klar zum Fallen ist. Ferner müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Kollision mit der Brücke durch Anker, Takelage, Außenborder etc. zu vermeiden.

Wenn mehrere Schiffe die Brückenöffnung gleichzeitig von derselben Seite passieren, haben Schiffe unter Segel Vorrang vor Schiffen unter Maschine.

Alle Schiffe, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind verpflichtet, diesen während der Durchfahrt zu verwenden.

Innerhalb einer Entfernung von 250 m auf beiden Seiten der Brücke dürfen Schiffe lediglich mit einer Geschwindigkeit fahren, die zur Aufrechterhaltung der Manövrier-fähigkeit erforderlich ist.

So lange die Durchfahrtsignale nicht sichtbar sind, ist aufgrund von Kollisionsgefahr ein Abstand von 100 m zur Brücke einzuhalten.

Befugnisse des Brückenwärters:

Falls der Straßenverkehr es erfordert, hat der Brückenwärter die Befugnis, die Durchfahrt der Schiffe bis zu einer Stunde lang zurückzuhalten.

Der Brückenwärter kann die Durchfahrt von Schiffen ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung Gefahren für die Sicherheit der Brücke bestehen. Normalerweise wird die Durchfahrt abgelehnt, wenn die Windgeschwindigkeit 20 m/sk. überschreitet. Im Zweifelsfall kann der Brückenwärter mit dem lokalen Lotsendienst verhandeln.

Wenn der Brückenwärter der Auffassung ist, dass die Durchfahrt nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen kann, hat der Schiffsführer den Anweisungen des Brückenwärters Folge zu leisten.

Innerhalb eines Abstands von 250 m von der Brücke müssen Schiffe den Anweisungen des Brückenwärters folgen, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.

Falls ein Schiff treiben sollte und die Gefahr besteht, dass es mit der Brücke oder deren Schutzanlagen kollidiert, muss der Kapitän des Schiffes den Anweisungen des Brückenwärters so weit wie möglich Folge leisten, damit Schäden an der Brücke vermieden werden.

Während der Dienstzeit trägt der Brückenwärter eine Uniform oder eine Uniformmütze / Kappe, an der er zu erkennen ist.

Öffnungszeiten:

Der Kontakt zum Brückenwärter kann über VHF, Kanal 16, oder über Tel. 74 42 39 39 hergestellt werden.

Sofern keine anderslautenden Bestimmungen vorliegen, können Schiffe täglich zu folgenden Zeiten die Brücke kostenlos passieren:

1. April bis 31. Oktober:

Montags bis freitags:

06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr

Samstags sowie sonn- und feiertags:

06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38,14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr

In den Monaten Juli und August kann der Brückenwärter, sofern er es für nötig erachtet, die Brücke außerdem zur Minutenzahl 01 öffnen – dies gilt jedoch nicht montags bis freitags um 07.01 und 08.01 Uhr.

1. November bis 31. März:

Montags bis freitags:

06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr

Samstags sowie sonn- und feiertags:

06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr

An der Brücke befindet sich eine digitale Anzeige, die auf die nächste Brückenöffnungszeit hinweist.

Für Sportboote, die nicht mit eigenem Motor gefahren oder gezogen werden, kann die Brücke nur zwischen 10.00 und 11.00 Uhr bzw. zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet werden.

Während der Winterperiode ist die Brückenöffnung während der o.g. Zeiten kostenlos, sofern innerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Vereinbarung mit der Brückenwache getroffen worden ist.

Schiffe, die die geschlossene Brücke durchfahren können (z.B. mit gelegtem Mast) können nicht verlangen, dass die Brücke geöffnet wird.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Handelsschiffe die Brücke kostenlos und Sportboote gegen Zahlung einer Gebühr passieren, sofern  innerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Absprache mit der Brückenwache erfolgt. Die Gebühr wird von der Gemeinde Sonderburg festgelegt. Die aktuellen Gebühren sind hier nachzulesen: Gebühren Sonderburg Kommune

Kabel: nördlich und südlich der Brücke befinden sich Kabelfelder, die mit Kabelbaken und Warnschildern markiert sind.

Kommunikation:

Die Brückenwacht ist über VHF auf Kanal 16 oder telefonisch unter 0045-74 42 39 39 zu erreichen.

Schiffe, die die Brücke passieren möchten, müssen dies bei einer Entfernung von 0,5 sm von der Brücke angeben, oder aber folgendes Signal senden, sobald die Brücke in Sichtweite ist:

Tagsüber:

Die internationale Signalflagge N (oder, falls nicht vorhanden, die Nationalflagge)  sowie ein langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Nachts:

Weißes Licht sowie einen langen und einen kurzen Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.

Brückensignale:

Wenn ein Schiff oder Fahrzeug signalisiert hat, dass die Öffnung der Brücke gewünscht ist, sind am östlichen Signalmast der Brücke folgendes Antwortsignal sichtbar (gilt Tag und Nacht):

1) Ein rotes, dauerhaftes Licht: Durchfahrt verboten

2) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus nördlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 3 erscheint.

3) Zwei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus nördlicher Richtung kann die Brücke passieren

4) Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus südlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 5 erscheint.

5) Drei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus südlicher Richtung kann die Brücke passieren

6) 2 rote, dauerhafte Lichter und 3 rote, dauerhafte Lichter gleichzeitig:  Sportboote sowohl aus nördlicher als aus südlicher Richtung können die Brücke gleichzeitig auf eigene Gefahr passieren.

Sowohl tagsüber als auch nachts weist ein kräftiges Tonsignal darauf hin, dass die Brücke trotz des abgegebenen Signals für die Durchfahrt nicht geöffnet werden kann. Falls es die Umstände erlauben, wird das Signal für die Durchfahrt ebenfalls abgeschaltet.

Ausgenommen der unter 6) beschriebenen Umstände darf die Brückenöffnung nur von einem Schiff zur Zeit durchfahren werden.

Generelle Bestimmungen:

Festmachen an der Brücke bzw. deren Schutzvorrichtungen ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten, vom Schiff aus auf die Brücke zu besteigen und die Verwendung von Bootshaken in Verbindung mit der Brücke. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Informationen zum Eigentum und für die Betriebsbedingungen der Brücke:

Kong Christian X’s Brücke befindet sich im Eigentum der Sønderborg Kommune.

Update 2019: Brücken-Öffnungszeiten in Sønderborg (Kong Christian X’s Bro)

A C H T U N G! Hier geht’s zum Update für die Saison 2020

Ahoi Ihr Lieben!

Nun wird es aber wirklich höchste Zeit für einen neuen Beitrag, und wir fangen gleich mit den wichtigen Themen an. Wahrscheinlich habt Ihr Euch in letzter Zeit ab und zu gefragt, ob wir überhaupt noch leben. Die Antwort lautet JA! In den letzten Monaten ist bei uns einfach nicht besonders viel passiert. Jedenfalls nichts, was das Segeln betrifft. Aber dazu vielleicht ein anderes Mal mehr… 😉
Für die ganz Hartgesottenen unter Euch hat die Segelsaison 2019 ja schon wieder begonnen, und deshalb kommen hier die aktuellen Öffnungszeiten und alle relevanten Infos für die Brücke in Sønderborg – auf dänisch wird sie übrigens  „Kong Christian X’s Bro“ genannt.
Wie gewohnt gilt: alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen haben wir der Internetseite „Den Danske Havnelods“ entnommen und sie für Euch vom Dänischen ins Deutsche übersetzt.
Wir wünschen Euch eine traumhafte Saison, fair winds ⛵️, viel Sonnenschein ☀️ und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel!
Kong Christian X’s Bro
Brückentyp: Zweiflügelige Klappbrücke
Brückenlänge: 170 m
Durchfahrtshöhe: 5 m bei normalem Wasserstand unterhalb der klappbaren Brückenelemente.
Durchfahrtsbreite: 30 m pro Klappfach
Nachts sind die Brückenpfeiler der Durchfahrtsöffnung mit einem roten Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Backbordseite und einem grünen Blinkzeichen (alle 3 Sek.) auf der Steuerbordseite gekennzeichnet.
Strömung:
Die Strömung verläuft normalerweise schwach nördlich, kann aber durch Wind und Wetter bis zu 3 kn stark sein und die Durchfahrt erschweren.
Durchfahrt:
Jedes Schiff, das die Brücke passieren möchte, sollte einen Anker bereithalten, der klar zum Fallen ist. Ferner müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Kollision mit der Brücke durch Anker, Takelage, Außenborder etc. zu vermeiden.
Wenn mehrere Schiffe die Brückenöffnung gleichzeitig von derselben Seite passieren, haben Schiffe unter Segel Vorrang vor Schiffen unter Maschine.
Alle Schiffe, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind verpflichtet, diesen während der Durchfahrt zu verwenden.
Innerhalb einer Entfernung von 250 m auf beiden Seiten der Brücke dürfen Schiffe lediglich mit einer Geschwindigkeit fahren, die zur Aufrechterhaltung der Manövrier-fähigkeit erforderlich ist.
So lange die Durchfahrtsignale nicht sichtbar sind, ist aufgrund von Kollisionsgefahr ein Abstand von 100 m zur Brücke einzuhalten.
Befugnisse des Brückenwärters:
Falls der Straßenverkehr es erfordert, hat der Brückenwärter die Befugnis, die Durchfahrt der Schiffe bis zu einer Stunde lang zurückzuhalten.
Der Brückenwärter kann die Durchfahrt von Schiffen ablehnen, wenn nach seiner Einschätzung Gefahren für die Sicherheit der Brücke bestehen. Normalerweise wird die Durchfahrt abgelehnt, wenn die Windgeschwindigkeit 20 m/sk. überschreitet. Im Zweifelsfall kann der Brückenwärter mit dem lokalen Lotsendienst verhandeln.
Wenn der Brückenwärter der Auffassung ist, dass die Durchfahrt nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen kann, hat der Schiffsführer den Anweisungen des Brückenwärters Folge zu leisten.
Innerhalb eines Abstands von 250 m von der Brücke müssen Schiffe den Anweisungen des Brückenwärters folgen, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.
Falls ein Schiff treiben sollte und die Gefahr besteht, dass es mit der Brücke oder deren Schutzanlagen kollidiert, muss der Kapitän des Schiffes den Anweisungen des Brückenwärters so weit wie möglich Folge leisten, damit Schäden an der Brücke vermieden werden.
Während der Dienstzeit trägt der Brückenwärter eine Uniform oder eine Uniformmütze / Kappe, an der er zu erkennen ist.
Öffnungszeiten:
Der Kontakt zum Brückenwärter kann über VHF, Kanal 16, oder über Tel. 74 42 39 39 hergestellt werden.
Sofern keine anderslautenden Bestimmungen vorliegen, können Schiffe täglich zu folgenden Zeiten die Brücke kostenlos passieren:
1. April bis 31. Oktober:
Montags bis freitags:
06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr
Samstags sowie sonn- und feiertags:
06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38,14.38, 15.38, 16.38, 17.38, 18.38, 19.38, 20.38 und 21.38 Uhr

In den Monaten Juli und August kann der Brückenwärter, sofern er es für nötig erachtet, die Brücke außerdem zur Minutenzahl 01 öffnen – dies gilt jedoch nicht montags bis freitags um 07.01 und 08.01 Uhr.1. November bis 31. März:

Montags bis freitags:
06.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr
Samstags sowie sonn- und feiertags:

06.38, 07.38, 08.38, 09.38, 10.38, 11.38, 12.38, 13.38, 14.38 und 15.38 Uhr

An der Brücke befindet sich eine digitale Anzeige, die auf die nächste Brückenöffnungszeit hinweist.

Für Sportboote, die nicht mit eigenem Motor gefahren oder gezogen werden, kann die Brücke nur zwischen 10.00 und 11.00 Uhr bzw. zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet werden.
Während der Winterperiode ist die Brückenöffnung während der o.g. Zeiten kostenlos, sofern innerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Vereinbarung mit der Brückenwache getroffen worden ist.
Schiffe, die die geschlossene Brücke durchfahren können (z.B. mit gelegtem Mast) können nicht verlangen, dass die Brücke geöffnet wird.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Handelsschiffe die Brücke kostenlos und Sportboote gegen Zahlung einer Gebühr passieren, sofern  innerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Absprache mit der Brückenwache erfolgt. Die Gebühr wird von der Gemeinde Sonderburg festgelegt. Die aktuellen Gebühren sind hier nachzulesen: Gebühren Sonderburg Kommune
Kabel: nördlich und südlich der Brücke befinden sich Kabelfelder, die mit Kabelbaken und Warnschildern markiert sind.
Kommunikation:
Die Brückenwacht ist über VHF auf Kanal 16 oder telefonisch unter 0045-74 42 39 39 zu erreichen.
Schiffe, die die Brücke passieren möchten, müssen dies bei einer Entfernung von 0,5 sm von der Brücke angeben, oder aber folgendes Signal senden, sobald die Brücke in Sichtweite ist:
Tagsüber:
Die internationale Signalflagge N (oder, falls nicht vorhanden, die Nationalflagge)  sowie ein langer und ein kurzer Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.
Nachts:
Weißes Licht sowie einen langen und einen kurzen Ton mit Pfeife oder Nebelhorn.
Brückensignale:
Wenn ein Schiff oder Fahrzeug signalisiert hat, dass die Öffnung der Brücke gewünscht ist, sind am östlichen Signalmast der Brücke folgendes Antwortsignal sichtbar (gilt Tag und Nacht):
1)

Ein rotes, dauerhaftes Licht: Durchfahrt verboten

2)

Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus nördlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 3 erscheint.

3)

Zwei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus nördlicher Richtung kann die Brücke passieren

4)

Zwei rote, blinkende Lichter: Die Brücke wird geöffnet für ein Schiff, das sich aus südlicher Richtung nähert. Die Durchfahrt erfolgt nicht, bevor das Signal unter Punkt 5 erscheint.

5)

Drei rote, dauerhafte Lichter: das Schiff aus südlicher Richtung kann die Brücke passieren

6)

2 rote, dauerhafte Lichter und 3 rote, dauerhafte Lichter gleichzeitig:  Sportboote sowohl aus nördlicher als aus südlicher Richtung können die Brücke gleichzeitig auf eigene Gefahr passieren.
Sowohl tagsüber als auch nachts weist ein kräftiges Tonsignal darauf hin, dass die Brücke trotz des abgegebenen Signals für die Durchfahrt nicht geöffnet werden kann. Falls es die Umstände erlauben, wird das Signal für die Durchfahrt ebenfalls abgeschaltet.
Ausgenommen der unter 6) beschriebenen Umstände darf die Brückenöffnung nur von einem Schiff zur Zeit durchfahren werden.
Generelle Bestimmungen:
Festmachen an der Brücke bzw. deren Schutzvorrichtungen ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten, vom Schiff aus auf die Brücke zu besteigen und die Verwendung von Bootshaken in Verbindung mit der Brücke. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Informationen zum Eigentum und für die Betriebsbedingungen der Brücke:
Kong Christian X’s Brücke befindet sich im Eigentum der Sønderborg Kommune.

Update 2018: Öffnungszeiten der Brücke in Sonderburg (Kong Christians den X’s. Bro)

A C H T U N G! Hier geht’s zum Update für die Saison 2019

Ahoi Ihr Lieben!

Im Juni 2017 haben wir Euch über die neuen Öffnungszeiten für die Klappbrücke in Sønderborg (dänisch: Kong Chr. den X´s. Bro) informiert. Schnell zeigte sich, dass das Thema viele Segler interessierte, der Beitrag wurde so häufig angeklickt wie kein anderer auf unserem Blog! Aber nichts ist so alt wie die Info vom letzten Jahr – in 2018 gibt es ein paar kleine Änderungen:

Öffnungszeiten:

Während der Sommerperiode vom 1. April bis 31. Oktober ist die Brücke zwischen 6.30 und 22.00 Uhr „bemannt“,  in der Winterperiode vom 1. November bis zum 31.März zwischen 6.30 und 15.45 Uhr.

Die erste Durchfahrt im Sommer ist um 6.35 Uhr möglich, die letzte um 21.35 Uhr bzw. im Winter um 15.35 Uhr.

Die Uhrzeit für die nächste Öffnung wird jeweils im Display am Brückenpfeiler angezeigt.

Vom 1. April bis 31. Oktober (Montag bis Freitag):

6.38 Uhr, 8.38 Uhr, 9.38 Uhr, 10.38 Uhr, 11.38 Uhr, 12.38 Uhr, 13.38 Uhr, 14.38 Uhr, 15.38 Uhr, 16.38 Uhr, 17.38 Uhr, 18.38 Uhr, 19.38 Uhr, 20.38 Uhr, 21.38 Uhr.

Vom 1. April bis zum 31. Oktober (Samstags und Sonn- und Feiertage):

6.38 Uhr, 7.38 Uhr, 8.38 Uhr, 9.38 Uhr, 10.38 Uhr, 11.38 Uhr, 12.38 Uhr, 13.38 Uhr, 14.38 Uhr, 15.38 Uhr, 16.38 Uhr, 17.38 Uhr, 18.38 Uhr, 19.38 Uhr, 20.38 Uhr, 21.38 Uhr.

Sofern der Brückenwärter es für notwendig hält, wird die Brücke in den Monaten Juli und August auch jeweils auf Minutenzahl 01 geöffnet, ausgenommen sind an Werktagen die Zeiten 7.01 Uhr und 8.01 Uhr.

In der Zeit vom 1. November bis 31. März wird die Brücke montags bis freitags jeweils stündlich in der Zeit von 6.38 Uhr (ausgenommen 7.38 Uhr) bis 15.38 Uhr geöffnet.

Öffnungszeiten samstags, sonntags und an Feiertagen: jeweils stündlich in der Zeit zwischen 6.38 Uhr und 15.38 Uhr.

Wer die Brücke außerhalb der genannten Öffnungszeiten passieren möchte, wird mit 300 dänischen Kronen für die Durchfahrt zur Kasse gebeten.

Der Brückenwärter kann während der Öffnungszeiten über Funk auf dem VHF Kanal 16 oder telefonisch unter (0045) 74 42 39 39 kontaktiert werden. Wir empfehlen Euch aufgrund unserer Erfahrungen aber eher den telefonischen Kontakt. 😉

Durchfahrtshöhe:

Die Durchfahrtshöhe beträgt bei geschlossener Brücke im Klappfach je nach Wasserstand ca. 4,5 m, im schmaleren Brückenfach westlich des Klappbrückenbereiches ca. 6 m.

Alle Angaben haben wir dem „danske havnelods“  entnommen. Irrtümer sind vorbehalten.